
Maske auf.
Abstand halten.
Jeder für alle.
Aktuelles
Abstand halten leicht gemacht: Ab sofort zeigt Ihnen die grafische Auslastungsinfo, wann und auf welchen Abschnitten unserer Linien die Nachfrage besonders gering ist. Ein guter Anhaltspunkt für alle, die ihre Fahrt flexibel planen können. Die „Heatmap“ basiert auf den Zähldaten des Automatischen Fahrgastzählsystems der zurückliegenden Wochen und ist für all jene Linien verfügbar, für die ausreichend aktuelle Zähldaten vorliegen. Zusätzlich gibt’s die Auslastungsanzeige in der Fahrinfo. Alle Infos dazu finden Sie hier.
Gemeinsam sicher unterwegs – mit FFP2-Maske und Abstand
Seit dem 31. März ist es in Fahrzeugen und Bahnhöfen Pflicht, eine FFP2-Maske zu tragen. Darunter zählen nicht mehr OP-Masken, Stoffmasken, Schals und Tücher. Ziel der neuen gesetzlichen Regelung ist ein noch besserer Infektionsschutz.
Zusätzliche Fahrten auf 22 Linien: Auch während und nach den Osterferien erweitert die BVG ihr Angebot mit zusätzlichen Bussen und längeren Straßenbahnen dort, wo besonders viele Fahrgäste unterwegs sind. Mehr Infos zu den einzelnen Linien finden Sie auf dieser Seite im Abschnitt "Das tun wir für Sie".
Sicher unterwegs in Bussen und Bahnen
Gesundheit, Sicherheit und Wohlbefinden unserer Fahrgäste und Mitarbeiter*innen haben für uns höchste Priorität. Wir haben deshalb ein großes Maßnahmenpaket umgesetzt, um Ihnen die Nutzung von Bussen, Bahnen und Fähren auch während der Covid-19-Pandemie so angenehm wie möglich zu machen. Darüber hinaus setzen wir auf Ihre Unterstützung. Denn nur gemeinsam können wir diese Situation meistern.
Das tun wir für Sie
Dichtere Takte in den Ferien: In den Osterferien dünnt die BVG bei Bus und Straßenbahn nicht wie üblich den Fahrplan aus, sondern verkehrt weiterhin in dichteren Takten. Auch die U5 und U8 fahren in einem dichteren Takt als für die Osterferien üblich.
Mehr Fahrten auf 22 Linien: Neben dem regulären Fahrplanwechsel mit vielen zusätzlichen Fahrten im gesamten Stadtgebiet, erweitert die BVG auch nach den Osterferien mit zusätzlichen Bussen und längeren Straßenbahnen ihr Angebot dort, wo besonders viele Fahrgäste unterwegs sind. Das Konzept gilt zunächst bis zu den Sommerferien. Die Fahrten sind in der BVG-Fahrinfo zu finden und dort als „Zusatzfahrt“ gekennzeichnet.
Auf den nachfragestärksten Abschnitten folgender Linien verdichten wir den Takt, in der Regel zwischen 7:00 und 10:00 sowie in den Nachmittagsstunden:
- Bus X10, 122, 162, 164, 170, 194, 365
Zudem verstärken wir Fahrten auf den nachfragestarken Abschnitten folgender Linien:
- Bus M37, 112, 122, 130, 131, 134, 135, 137, 156, 160, 172, 184, 197, 222, 256
Bis Anfang/Mitte Mai setzen wir darüber hinaus längere Züge auf den Straßenbahnlinien M6, M8 und 27 ein. Hierbei ist zu beachten, dass nicht alle Fahrzeuge der M6 barrierefrei sein werden, da auf dieser Linie auch weiterhin Tatra-Züge eingesetzt werden.
Gründliche Reinigung: Alle Fahrzeuge und unsere Bahnhöfe werden selbstverständlich regelmäßig, gründlich und zuverlässig gereinigt.
Verbesserte Belüftung: Überall dort, wo es technisch möglich ist, öffnen die Türen von U-Bahnen und Straßenbahnen automatisch. Die gute Durchlüftung der Fahrzeuge ist einer der wichtigsten Gründe, warum Wissenschaftler bestätigen, dass es in Busse und Bahnen kein erhöhtes Infektionsrisiko gibt. Automatische Lüftung, offene Fenster und regelmäßig geöffnete Türen sorgen laut einer aktuellen Studie von TU Berlin und Charité im Auftrag der BVG dafür, dass die Aerosolbelastung – je nach Fahrzeugtyp – um bis zu 80 Prozent sinkt. Mehr Infos dazu finden Sie hier.
Durchsagen, Plakate und Hinweise: Mit regelmäßigen Durchsagen, Hinweisaufklebern und Texten auf den elektronischen Anzeigern weisen wir alle Fahrgäste auf die Pflicht hin, jederzeit Mund und Nase zu bedecken und möglichst Abstand zu halten.
Kontrolle der Maskenpflicht: Die allermeisten Fahrgäste schützen sich gegenseitig, in dem sie konsequent eine FFP2-Maske tragen. Dafür danken wir herzlich. Damit sich alle Fahrgäste möglichst sicher fühlen können, sind unser Sicherheitspersonal und die Polizei regelmäßig in Fahrzeugen und Bahnhöfen unterwegs, um die Einhaltung dieser Regeln zu kontrollieren und die Maskenpflicht durchzusetzen. Wer keine FFP2-Maske trägt und kein Attest vorweisen kann, das ihn von der Maskenpflicht befreit, riskiert mindestens 50 Euro.
Ticketkauf kontaktlos: Mit Ihrem Smartphone können Sie schnell und bequem Ihren Fahrschein erwerben - ganz einfach mit einer unserer Apps.
Mit wenigen Umstiegen von A nach B: Die FahrInfo-App zeigt Ihnen nun auch Fahrten mit weniger Umstiegen an – zum Beispiel, indem Sie einen Teil des Weges mit dem Fahrrad fahren. Mit unserer Jelbi-App können Sie Bus und Bahn zum Beispiel bequem mit Leihrädern, E-Rollern und E-Scootern kombinieren.
Auslastungsanzeige in der Fahrinfo-App: Ein kleines Symbol zeigt, ob eine Fahrt voraussichtlich gering, mäßig oder stark ausgelastet ist. So können Sie weniger stark nachgefragte Fahrten wählen. Alle Infos dazu finden Sie hier.
Wir bringen Sie sicher an Ihr Ziel – So können Sie uns dabei helfen
Jeder für alle: Für ein gutes Miteinander braucht es aktuell ein paar mehr Regeln als sonst. Hier noch einmal die wichtigsten Hinweise.
Vor der Fahrt
- Wenn Sie sich krank fühlen, sollten Sie den öffentlichen Nahverkehr meiden.
- Versuchen Sie Stoßzeiten zu vermeiden. Wenn es Ihnen möglich ist, reisen Sie bitte vor oder nach den Hauptverkehrszeiten.
- Kaufen Sie Ihre Tickets vor Fahrtantritt am besten kontaktlos über eine der Apps.
Warten und Einsteigen
- Beim Warten an Bahnhöfen oder Haltestellen halten Sie bitte möglichst viel Abstand zu anderen Fahrgästen.
- Denken Sie bitte immer daran, Ihre medizinische Maske jederzeit zu tragen – auch überall in den Bahnhöfen ist das Pflicht.
- Nutzen Sie zum Einstieg möglichst alle verfügbaren Türen.
- Lassen Sie andere Fahrgäste mit genügend Abstand aussteigen, bevor Sie selbst einsteigen. Achten Sie auch dabei auf den Abstand und drängeln Sie bitte nicht.
Während der Fahrt
- Mit Ihrer FFP2-Maske schützen Sie sich und andere – die Maske ist gelebte Solidarität.
- Fahrgäste, die aus medizinischen Gründen keine FFP2-Maske tragen können, können sich von ihrem Arzt von der Verpflichtung befreien lassen.
- Halten Sie auch in den Fahrzeugen möglichst Distanz zu anderen Reisenden.
- Sie müssen husten oder niesen? Bitte in den gebeugten Ellenbogen.
- Je weniger Sie sprechen, desto weniger Aerosole werden freigesetzt, die eine Infektion übertragen könnten.
Warum ist es vergleichsweise sicher, Bus und Bahn zu fahren?
Auch im öffentlichen Personenverkehr gilt die Pflicht, eine FFP2-Maske zu tragen. Die allermeisten Fahrgäste halten sich an diese Regel – und vermindern so nicht nur ihr eigenes Infektionsrisiko, sondern auch das der Fahrgäste in ihrem Umfeld.
Während zu Beginn der Corona-Pandemie die Übertragung per Schmierinfektion als hoch eingeschätzt wurde, steht aktuell vor allem die Übertragung durch Aerosole im Zentrum der wissenschaftlichen Beobachtung. Jeder Mensch setzt Aerosole frei, durch die Infektionen verbreitet werden können – besonders stark beim Sprechen, noch mehr beim Schreien oder beim Singen. Die meisten Fahrgäste schweigen während der Fahrt und setzen so vergleichsweise wenig Aerosole frei.
Eine Infektion ist in geschlossenen, schlecht gelüfteten Räumen besonders wahrscheinlich. In Fahrzeugen des Öffentlichen Personennahverkehrs ist jedoch ein ständiger Luftaustausch gewährleistet. Automatische Lüftung, offene Fenster und regelmäßig geöffnete Türen sorgen laut einer aktuellen Studie von TU Berlin und Charité im Auftrag der BVG dafür, dass die Aerosolbelastung – je nach Fahrzeugtyp – um bis zu 80 Prozent sinkt.
Die Frischluftzufuhr wird auf Basis der Ergebnisse der Studie noch weiter optimiert. Auf Fenstern, die zu einer besonders guten Lüftung führen, bitten wir unsere Fahrgäste künftig mit einem Aufkleber: „Lass mich bitte auf!“.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe und wir freuen uns, Sie weiterhin als Fahrgast bei der BVG begrüßen zu dürfen.
Wir sind rund um die Uhr für Sie da und sorgen für eine angenehme und sichere Fahrt.
Fahrplan
Unsere Bahnen, Busse und Fähren fahren nach Regelfahrplan. Bei Änderungen informieren wir Sie rechtzeitig. Für Fahrverbindungen nutzen Sie unsere Online-Fahrplanauskunft.
Nutzen Sie bitte die gesamte Länge der Fahrzeuge, um einen größtmöglichen Abstand zu anderen Fahrgästen zu ermöglichen. Wir wünschen Ihnen gerade in dieser Zeit eine gute Fahrt – bleiben Sie gesund!

U-Bahn
Betrieb nach Regelfahrplan.

Tram
Betrieb nach Regelfahrplan.

Bus
Betrieb nach Regelfahrplan.

Fähre
Alle Fähren fahren im Normalbetrieb. Lediglich auf der F10 ist zur Gewährleistung des benötigten Sicherheitsabstands die Zahl der Fahrgäste auf 150 Personen beschränkt (maximal 5 Rollstühle, maximal 60 Fahrräder).
Bei der Ruderfähre gilt derzeit eine Beförderungskapazität von 4 Personen oder 2 Personen und 2 Fahrräder.
BerlKönig
Der BerlKönig fährt regulär.
BerlKönig BC
In seinem Bediengebiet Schulzendorf/Waltersdorf fährt der BerlKönig BC nach Regelfahrplan.

Jelbi
Abstand halten ist im Moment sehr wichtig. Jelbi schlägt deswegen Routen vor, die direkte Interaktionen reduzieren. Diese Routen beinhalten längere Fußwege, weniger Umsteigen und mehr Sharing-Fahrzeuge.
Service
Servicestellen
- Alle BVG-eigenen Verkaufsstellen sind zu den Regelöffnungszeiten geöffnet.
Kundenzentren
- Tickets können via Ticket-App oder an den Ticketautomaten erworben werden.
- Für Anliegen zum Firmenticket oder Abonnement, nutzen Sie bitte unseren Online-Service.
- Abonnements können online abgeschlossen werden.
Fundbüro
- Nutzen Sie für die Suche nach Ihrem verlorenen Gegenstand unsere Online-Funddatenbank.
- Das Fundbüro in der Rudolfstraße nahe dem S+U Bahnhof Warschauer Straße ist geöffnet. Dort gelten die Öffnungszeiten: Mo, Di, Do und Fr von 9-17 Uhr, Mi, Sa, So und an Feiertagen geschlossen.
Erhöhtes Beförderungsentgelt
- Unserer Online-Service steht Ihnen weiterhin zur Verfügung.
- Das Kundenbüro an der Michael-Brücke hat zu den bekannten Zeiten geöffnet.
Wichtige Links
- Website der Berliner Senatskanzlei zum Coronavirus
- Website des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg inkl. tariflicher Hinweise
- Übersicht BVG-Apps
- Übersicht BVG-Kundenzentren
- Übersicht BVG-Fundbüro
- Nutzungsordnung der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
- Informationsseite des Bundesministeriums für Gesundheit
- Infektionsschutzverordnung
- Gute Luft in Bus und Bahn
- Viele weitere Infos: Besserweiter.de
FAQs zur Maskenpflicht nach der neuen Infektionsschutzverordnung
Warum muss ich Mund und Nase bedecken?
- Mit der FFP2-Maske schützen wir uns gegenseitig vor Ansteckung mit dem Corona-Virus und leisten einen wichtigen Beitrag gegen seine Verbreitung. Wer mit dem Corona-Virus infiziert ist, kann ansteckend sein, ohne dass er selbst Symptome spürt. Deshalb ist die FFP2-Maske wichtig: sie hält beim Sprechen, Räuspern oder Husten Tröpfchen und Aerosole zurück, über die das Virus verbreitet werden kann. Wer eine Maske trägt, zeigt Rücksichtnahme und übernimmt Verantwortung.
Muss ich auch dann Abstand halten, wenn ich eine Maske tragen?
- Ja, unbedingt. Die „Maskenpflicht“ ist eine Ergänzung zu den geltenden Abstandsregelungen. Bitte achten Sie daher auch mit FFP2-Maske möglichst auf den Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen.
Gibt es Ausnahmen von der Maskenpflicht?
- Ja. Die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske gilt zum Beispiel nicht für Kinder unter sechs Jahren. Sie gilt auch nicht für Personen, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder einer Behinderung keine FFP2-Maske tragen können, ebenso nicht für gehörlose und schwerhörige Menschen sowie für Personen, die mit diesen kommunizieren, und deren Begleitpersonen.
Wird es teuer, wenn ich ohne Maske fahre?
- Ja, Maskenmuffel riskieren mindestens 50 Euro, renitente Maskenmuffel sogar bis zu 550 Euro!
- Die BVG hat die neue Infektionsschutzverordnung zum Anlass genommen, ihre Nutzungsordnung zu ändern und ein Verbot der Nutzung ihrer Fahrzeuge und Anlagen ohne FFP2-Maske geregelt. Bei Verstoß gegen dieses Verbot kann die BVG nun eine Vertragsstrafe in Höhe von 50 Euro erheben und zudem Anzeige erstatten.
- Auf Grundlage einer solchen Anzeige oder im Rahmen eigener Kontrollen können Ordnungsämter und Polizei ein Bußgeld in Höhe von 50 bis 500 Euro erheben (siehe SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung).